Haben sie mit ihrem mieter einen befristeten mietvertrag abgeschlossen dürfen sie diesen unter bestimmten voraussetzungen auch verlängern. Sehr geehrte damen und herren bei einer mietsache habe ich klärungsbedarf und hoffe dass sie mir helfen können. Auch eine verlängerungsklausel führt nicht dazu dass das mietverhältnis über 30 jahre hinaus andauert.
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