Eine notarielle trennungsvereinbarung erzeugt kosten. Doch es gibt durchaus möglichkeiten den sogenannten rosenkrieg gar nicht erst aufkommen zu lassen. Kosten die für die anfertigung dieser trennungsvereinbarung und ihrer beurkundung entstandenen kosten werden von den parteien jeweils zur hälfte getragen vollständig von der ehefrau dem ehemann übernommen.
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