Nicht selten kommt es insbesondere im zusammenhang mit der rückzahlung der kaution nach der beendigung des mietverhältnisses zu auseinandersetzungen zwischen mieter und vermieter. Der vermieter hingegen behauptet der mieter habe diese gar nicht oder aber nicht in der geforderten höhe gezahlt. Abrechnung und rückzahlung der kaution vom vermieter fordern steht zu ihrer freien verfügung.
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