Liegt kein härtefall vor und dein arbeitgeber hat deinen wunsch die elternzeit vorzeitig zu beenden abgelehnt kannst du einen antrag auf teilzeitarbeit während der elternzeit stellen. 3 beeg meine elternzeit nur bis einschließlich dem 04 06 2013 in anspruch nehmen und mit diesem tage zur inanspruchnahme der schutzfristen nach 3 absatz 2 und des 6 absatz 1 des mutterschutzgesetzes vorzeitig beenden. Somit beende ich die elternzeit zum 29 09 17.
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